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dieBasis.

Spenden an den Kreisverband Heidelberg.

Wir haben schon viel erreicht aber der größere Teil der Aufgaben liegt noch vor uns und ist mit einigen, teilweisen auch hohen Ausgaben verbunden. Wir sind auf Spenden angewiesen, um möglichst zielgerichtet die jeweiligen Inhalte und Themen voranzubringen. Wir danken dir sehr für deine finanzielle Unterstützung.

Wir freuen uns auf deine Überweisung auf unser Spendenkonto. Mit deiner Unterstützung arbeiten wir an Lösungen für die drängenden Fragen unserer Zeit und für die nächsten Generationen.

Wir sind eine noch sehr junge Partei. Gerade am Anfang haben wir hohe Kosten (Mitglieder- und Buchhaltungssoftware, klassisches Büromaterial, Gebühren usw.). Wer unsere Partei dieBasis oder einzelne Projekte und vor allem uns motivierte Menschen finanziell oder in anderer Form aktiv unterstützen möchte, ist dazu herzlich eingeladen.

Vielen Dank!

Unser Spendenkonto:

Basisdemokratische Partei Deutschland Kreisverband Heidelberg

IBAN: DE91 6729 0000 0149 6818 76

BIC: GENODE61HD1

Spende an dieBasis KV Heidelberg

Gib bitte im Verwendungszweck zwingend deine Email-Adresse bzw. deine Adresse an.

Wenn du Mitglied der Partei dieBasis bist, gib bitte die Email-Adresse an, mit der du dich registriert hast, damit können wir die Spende zuordnen. Die Überweisungsdaten dienen der Erstellung und dem Versand der Spendenquittung und werden ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert und verwendet.

Für Spenden bis € 300 genügt dein Zahlungsbeleg.

Du findest basisdemokratische Politik wichtig? Dann freuen wir uns über Deine Unterstützung und Deine Spende. Hier ein paar Informationen für dich:

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Sie werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich begünstigt. Dies gilt für sämtliche Zuwendungen, das heißt nicht nur für Spenden, sondern auch für Mandatsträgerbeiträge und Mitgliedsbeiträge.

Dabei reicht es für Zuwendungen bis 300 €, einen Kontoauszug einzureichen, aus dem die Spende hervorgeht. Darüber hinaus erhalten alle Spender und Spenderinnen eine Zuwendungsbestätigung bzw. Spendenquittung. Wir versenden diese stets zu Beginn eines neuen Jahres für die im Vorjahr getätigte Spende bzw. Spenden. Dazu benötigen wir deine Adressdaten (Mitglieder von dieBasis erhalten eine Spendenquittung automatisch, wenn sie ihre verfizierte Email-Adresse auf der Überweisung angeben).

Absetzbarkeit von Parteispenden

Die Spendenbescheinigung kannst du mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen; der Spenden-Betrag muss im „Mantelbogen“ der Erklärung auf der Seite 2 im entsprechenden Feld eingetragen werden.

Die zu zahlende Einkommensteuer wird durch die Zuwendung an die Partei reduziert, und zwar entsprechend § 34g EStG in der Regel um die Hälfte des gespendeten Betrags. Spenden von € 1.650 (bei Einzel-Veranlagung) oder € 3.300 (bei Zusammen-Veranlagung) und mehr wirken sich gemäß § 10 b Abs. 2 EStG nur bis zu dieser Betragshöhe steuermindernd aus.

Steuer und Kapitalgesellschaften

Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. Fragen hierzu kann Dir Dein Steuerberater beantworten.

Staatliche Unterstützung und Privatspenden

Im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung werden Spenden von Privatpersonen finanziell begünstigt: Bis zu einer Höhe von € 3.300 je Spende und Jahr erhält dieBasis € 0,45 Euro je gespendetem Euro.

Besondere Hinweise

Spenden, die im Sinne von § 25 Parteiengesetz unzulässig sind, dürfen wir nicht annehmen. Können unzulässige Spenden nicht zurückgegeben werden, werden diese über die Gebietsverbände unverzüglich an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weitergeleitet.

Erbschaften und Vermächtnisse werden ohne Begrenzung angenommen.

Eine Spende darf niemals direkten Einfluss auf die Partei nehmen. (5) Eine Spende darf mit keiner Gegenleistung verbunden sein.

Über die Annahme einer Spende ab € 50.000 Euro entscheidet der Ethikrat der Partei dieBasis. Ab einem Betrag von € 500.000 Euro wird der Ethikrat der Partei dieBasis eine Empfehlung abgeben und eine basisdemokratische Abstimmung mit Hilfe eines Schwarmtools durchgeführen.

Wenn Du weitere Fragen hast, ruf uns an: 06221 329948 oder schicke eine Mail an: Schatzmeister.heidelberg@diebasis-bw.de

Freiheit ist Handeln ohne Zwang
Machtbegrenzung bedeutet gegenseitige Kontrolle
Achtsamkeit ist die bewusste Wahrnehmung des Inneren und Äußeren
Schwarmintelligenz ist die Fähigkeit einer Gruppe zu sinnvollem Verhalten